Beim hervorragend besuchten 1.Mai- Burgfest des Heimat-und Kulturvereins Niederbiel am Waldrand an der Schäferburghütte wurde eine Attraktion offiziell eingeweiht. Die aus massivem Holz gefertigte Lok mit 4 Waggons wurde ihrer Bestimmung übergeben und lädt spielfreudige Kinder zu einer phantasievollen "Fahrt" ein. Der Erbauer Hans-Jürgen Lindenthal gab die Holzeisenbahn für die kleinen Eisenbahnfreunde mit dem Durchneiden des Bandes frei. Zahlreiche Kinder konnten dann als Passagiere oder Lokführer auf die Reise gehen.
Die Grillhütte Schäferburg ist eine vereinseigene Selbstversorgerhütte, die für Feste aller Art gemietet werden kann.Sie bietet innen Platz für ca. 50
Personen; beim seit 2001 regelmäßig am 1.Mai stattfindenden "Burgfest" des Vereins finden sich sogar mehrere hundert Gäste auf dem Plateau mit dem herrlichen Ausblick ins Lahntal ein.Die Hütte
kann für fast jeden Tag im Jahr für 60 Euro/Tag gemietet werden. Da die Hütte besonders an den Wochenenden in der schönen Jahreszeit begehrt ist, bitten wir um frühzeitige Reservierung, wenn Sie
einen bestimmten Termin wünschen! Mit der Zahlung der Miete wird Ihre Reservierung zur verbindlichen Buchung. Ihr Ansprechpartner ist unser Hüttenwart Peter Henß, Tel.06442/1415.
Die Hütte ist wie folgt ausgestattet: Großer Raum mit Tischen und Stühlen für ca.50 Personen, Nebenraum mit Anrichte, Spüle, Wasserkocher und Kühlschränken. Gasöfen für die kalte Jahreszeit (12 €
pro Ofen und Tag). Netzstromversorgung,Wasseranschluß,Außenbeleuchtung. Herren- u. Damen/ Behinderten-WC. Bänke und Tische außen. Handgeräte und Putzmittel für Reinigung und Pflege.Für größere
Veranstaltungen kann es hilfreich sein, sich das Spülmobil des THW Wetzlar mit oder ohne Geschirr zu mieten (s."Links").
Weiter unten finden Sie den Mietvertrag und die Benutzungsordnung, aus denen weitere wichtige Informationen wie z.B. die Anfahrbeschreibung hervorgehen.
Darunter können Sie sich den Mietvertrag mit Benutzungsordnung herunterladen und ausdrucken.
Mietvertrag Nr. /202. Schutzhütte Schäferburg Stand März 2021. Änderungen vorbehalten.
Wir erteilen Ihnen hiermit die Erlaubnis, die Grillhütte "Schäferburg" nach Bezahlung und Hinterlegung der unten aufgeführten Miete und Kaution und unter Beachtung der umseitigen
Benutzungsordnung
vom ab Uhr bis ____
Uhr mit ca. Personen für ___________________________
(Art der Veranstaltung) zu benutzen. Soweit nichts anders vereinbart wurde, erfolgen Schlüsselübergabe und Rückgabe jeweils um 10:00 Uhr an der Grillhütte "Schäferburg". Die Nutzung dieser
Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird der Heimat- und Kulturverein Niederbiel e. V. von jeglicher Haftung befreit.
Herr/Frau:
Anschrift: Tel.
Die Benutzungsgebühr inkl. Wasser- /Abwassergebühr und Ökostromkosten bis 10 kwh beträgt € 60.-
Der Vertrag wird erst durch die Unterschriften und die Bezahlung der Miete verbindlich. Bei Absage einer Terminvereinbarung bis 30 Tage vor dem Termin wird 1/3 der Miete
einbehalten, bei späterer Absage die ganze. Bei Zahlung per Überweisung (nur bei Vereinbarung) innerhalb von 10 Tagen an: HuK Niederbiel, Kto. 50000066 BLZ 51550035 Sparkasse Wetzlar, Zweck:
„Grillhütte“, Name und Buchungstag. Bei Nichtzahlung wird der vorgemerkte Buchungstermin wieder freigegeben.
Für die Benutzung der Gasöfen wird eine Pauschale von 12,- € pro Gerät und Tag berechnet: €
Ist der Stromverbrauch höher als 10 kWh, werden 0,50 € pro kWh berechnet.
Sonstige Vereinbarungen:___________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift Mieter/in:
Miete bar erhalten am: Unterschrift Hüttenwart/in:
Zur Sicherstellung der Reinigung, des ordnungsgemäßen Zustandes und der Rückgabe des Schlüssels ist bei der Schlüsselübergabe eine Kaution von 100,- € zu hinterlegen.
Kaution bar erhalten am: Unterschrift Hüttenwart/in:
Diesen Vertrag bitte zur Hüttenüber- bzw. Rückgabe vorlegen!
Sind alle umseitig beschriebenen Bedingungen erfüllt worden, wird die Kaution ggf. abzüglich Strom erstattet.
Abnahmeprotokoll bei Schlüsselrückgabe
Ist die Hütte und die umliegende Anlage aufgeräumt, und gereinigt, Böden feucht gewicht O Tische und Arbeitsflächen
feucht abgewischt O Kühlschränke innen und außen feucht gereinigt O Toiletten gereinigt O
O
Abfall entsorgt O Pflasterfläche gekehrt O
Beanstandungen:---------------------------------------------------------
Strom: (Zählerstand vorher: _________Zählerstand nachher: __________ = KWh: _____-10=_) _____kwh/_____€
Kaution bar zurückerhalten am: Unterschrift
Nutzer/in:
Benutzungsordnung Stand Juni 2021
Der Heimat- und Kulturverein Niederbiel begrüßt Sie herzlich und wünscht Ihnen schöne Stunden und Entspannung an der „Schäferburg“. Der Hüttenmietvertrag
enthält Auflagen, die in der nachstehenden Benutzungsordnung aufgeführt sind. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter/ die Mieterin zur deren
Einhaltung:
1. Anfahrt: Die Hütte steht am Waldrand auf der Anhöhe zwischen Niederbiel und Oberbiel. Nach dem Ortsschild von Niederbiel in der Weilburger Straße fahren Sie die nächste Straße rechts, Forsthausstraße, und nach 200 m wieder rechts, Memelstraße. Diese führt aus dem Ort heraus, nach 250 m links (rechts gehts zu einem Bauernhof) und dann ca 1 km der asphaltierten Straße folgen. Diese Straße führt am Waldrand entlang zur Hütte. Alle Abzweigungen sind mit "Grillhütte" beschildert.
Andere Zufahrten, etwa über land- u. forstwirtschaftliche Wege, sind untersagt! Die Mißachtung der Anfahrbeschreibung wird von der Polizei bzw. Solmser Ordnungsbehörde geahndet. Zudem ist der Vermieter bei Zuwiderhandlung berechtigt, die Kaution einzubehalten. Der Hüttenmieter ist dafür verantwortlich, seine Gäste unmißverständlich darauf hinzuweisen.
2. Die Hütte mit ihrer Einrichtung ist Allgemeingut. Sie schonend zu behandeln und tadellos zu hinter-
lassen sollte selbstverständlich sein. Die „Schäferburg“ ist eine Selbstversorgerhütte. Für Toilettenpapier, Handtücher usw. ist selbst zu sorgen. Verpflegung und Geschirr sind mitzubringen,
Kühlschränke und Heißwassergerät sind vorhanden. Für Übernachtungen sind Hütte und Gelände nicht ausgelegt. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
3. Schlüssel: Der Vertragsunterzeichner erhält einen Schlüssel, der die Eingangstür, die Tür zu den WC-Räumen und die Zufahrt schließt. Der
Schlüssel ist Teil einer Schließanlage und deshalb besonders sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust muss die Schließanlage ausgetauscht werden, was für den Nutzer mit Kosten von ca. 150 €
verbunden ist. Tipp: Vorhangschloss der Zufahrt immer anschließen.
4. Heizung: Für die kalte Jahreszeit stehen auf Wunsch Gas-Einzelöfen zur Verfügung. Diese werden mit
12 € pro Tag und Ofen abgerechnet. Lassen Sie sich die Funktion dieser Geräte von uns erklären, wenn Sie damit nicht vertraut sind. Offenes Feuer in der Hütte (auch Kerzen usw.) ist
verboten!
5. Ordnung: Garnituren, Mobiliar und alle sonstigen Gebrauchsgegenstände sind jeweils wieder so abzustellen bzw. zu stapeln wie zuvor. Die
Fenster und Läden sind vor Verlassen der Hütte zu verriegeln.
6. Sauberkeit: Alle Fußböden, Tische, Kühlschränke und sanitäre Anlagen sind vor Verlassen des Gebäudes
feucht und hygienisch einwandfrei zu wischen. Geräte und Putzmittel sind vorhanden. Bei Bedarf ist die gepflasterte Außenanlage abzufegen und die ungepflasterte Außenanlage mit dem
Laubrechen abzurechen. Bitte vermeiden Sie auch das Hinterlassen von kleinen Abfällen wie Kronkorken, Zigarettenkippen usw.
7.Der Hüttenmieter ist in der Pflicht, die Beschallung bei
Musikanlagen so einzurichten, dass eine Beeinträchtigung des Niederbieler Wohnbereiches unterbleibt. Die ortsabgewandte Platzierung der Lautsprecher und eine maßvolle Lautstärke sind zu
gewährleisten. Ab 22:00 Uhr ist nochmals die Lautstärke zu reduzieren. Bei
Zuwiderhandlungen erlischt die Nutzungsberechtigung. Des Weiteren kann der Hüttenwart von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Strom
abschalten. Ansonsten erfolgt polizeiliches Einschreiten. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Kaution
einzubehalten.
8. Feuer, Brandschutz: Stellen Sie Fahrzeuge, Anhänger usw. so ab, dass Einsatzfahrzeuge im Not- oder Brandfall problemlos an Hütte und
umgebendes Gelände herankönnen. Entzünden und unterhalten Sie das Feuer nur an der dafür vorgesehenen Stelle. Die Befeuerung des Grills ist nur mit Grillkohle oder trockenem, naturbelassenem Holz
vorzunehmen; Feuer mit behandelten Hölzern oder anderem Material ist untersagt. Das Feuer darf nicht größer als die Grillstelle sein, sonst leidet die Einfassung. Löschen Sie das Feuer bei
starkem Wind wegen der Brandgefahr. Unterlassen Sie bitte deshalb auch das Rauchen im umgebenden Wald. Aus Brandschutzgründen und wegen des Schmutzes ist auch jegliches Feuerwerk auf der
Schäferburg verboten! Wenn Sie sog."Schwedenfeuer" (Baumstammfackeln) abbrennen wollen, stellen Sie diese wegen des Rußes bitte nicht auf die Pflasterung. Vergewissern Sie
sich vor dem Verlassen der Anlage, dass das Feuer oder die Glut auch vollständig erloschen sind.
9. Müll: Die Hütte wird von der Müllabfuhr nicht angefahren, deshalb müssen sämtliche Abfälle mit nach Hause genommen werden (halten Sie
bitte dafür eigene Müllsäcke parat).Bitte schauen Sie vorher auch kurz über das Gelände, ob sich noch irgendwo Abfall „verirrt“ hat, danke!
10. Kaution: Sofern die genannten Auflagen befolgt worden sind, wird die Kaution zurückerstattet, andernfalls (bei Verstoß gegen die
Auflagen bzw. Benutzungsordnung) wird sie ganz oder teilweise einbehalten. Falls die Kaution zur Beseitigung entstandener Schäden/Verlust/Verunreinigungen nicht ausreicht, werden die Mehrkosten
dem Vertragsunterzeichner in Rechnung gestellt.
Der Hüttenwart des Heimat- und Kulturverein Niederbiel e.V.
Weitere Infos:www.huk-niederbiel.jimdo.com
Wichtige Telefonnummern:
Hüttenwart: Peter Henß, Berghäuser Str.15 06442-1415