Das Niederbieler Backhaus ist ein öffentliches Gebäude des Stadt Solms. Der Heimat- und Kulturverein Niederbiel e.V. hat für die Erhaltung des Gebäudes eine Art Patenschaft übernommen. Das Backhaus bietet ein Stück Niederbieler (Back-)Tradition uns soll daher weiterhin in einem guten Zustand erhalten bleiben weswegen eine Benutzungsordnung erlassen wurde.
§ 1 Benutzerkreis
Die Nutzung des Backhauses steht nur Einwohnern der Stadt Solms, sowie den örtlichen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen zur bestimmungsgemäßen Benutzung, zur Verfügung.
§2 Belegung / Vergabe der Backhäuser
Zuständig für die Vergabe von Belegungen und Ausgabe/Rücknahme des Schlüssels für das Backhaus in Niederbiel erfolgt in städtischem Auftrag durch den Heimat-
und Kulturverein Niederbiel e.V. nach Terminvereinbarung. Bei Ausgabe des Schlüssels wird ein Schlüsselpfand in Höhe von 10 € erhoben.
§ 3 Betriebs- und Backzeiten
Die regulären Betriebszeiten sind von 9 Uhr bis 22 Uhr.
§ 4
Benutzung der Backhäuser (1) Ein gewerbliches Backen im Backhaus soll nicht regelmäßig durchgeführt werden. Örtliche Gewerbetreibende können maximal 2 x jährlich das Backhaus nutzen. Die Überlassung/Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für offene Angebote wie Backkurse. (2) Die Backöfen sind ausschließlich für Backgut aus Getreideerzeugnissen zu benutzen. Ausnahmen sind nicht zulässig. (3) Alle Nutzer sind zum pfleglichen Umgang der Einrichtungen und aller Ausstattungsgegenstände angehalten. (4) Beschädigungen und technische Störungen sind umgehend der Liegenschaftsverwaltung zu melden.
§ 5 Reinigung
(1) Jeder Nutzer hat auf größte Sauberkeit zu achten. Nach Ende des Backbetriebes ist die Backstube und alle Einrichtungsgegenstände in gereinigtem und ordentlichem Zustand zurückzugeben. (2) Fußboden der Backstube ist nach jeder Nutzung feucht zu reinigen. (3) Der Vorplatz und der Außenbereich sind besenrein zu hinterlassen.. (4) Abfälle sind vom Nutzer mitzunehmen und ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern des AWLD zu entsorgen. (5) Bei nicht ordentlicher Rückgabe wird der anfallende Reinigungsaufwand dem Nutzer in Rechnung gestellt.
§ 7 Ordnungsvorschriften
(1) Der Aufenthalt von Tieren im Backhaus ist nicht gestattet. (2) Abfälle sind vom Nutzer mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. (3) In der Backstube gilt absolutes Rauchverbot. (4) Nach Verlassen sind alle Türen und Fenster zu schließen und das Lichtauszuschalten.
§ 8 Haftung
Die Benutzer haften für alle Beschädigungen und Verluste, die am oder im Backhaus oder dessen Einrichtungen durch die Benutzer entstehen. Das gilt ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigungen durch den Benutzer, Teilnehmer oder Besucher verursacht wurden. Die Benutzung des Backhauses erfolgt auf eigene Gefahr. Seitens der Stadt Solms erfolgt die Überlassung des Backhauses ohne Gewährleistung und Haftung. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Stadt keine Haftung.
§ 9 Verstöße
Die Stadtverwaltung behält sich vor, bei wiederholten Verstößen gegen diese Benutzungsordnung, Personen /-Personengruppen von der Benutzung auszuschließen.
§ 10 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Solmser Stadtnachrichten in Kraft. Solms, 28.2.2023 Magistrat der Stadt Solms, Bürgermeister